Förderung

Qualitätsoffensive für den Kinder-- und Jugendsport in Hessen
Der hessische Tanzsportverband beteiligt sich unter Federführung von Dr. Hans-Jürgen Burger am Programm "Sportarten im Ganztag" der Hessischen Sport Jugend. Mehr Informationen dazu gibt es hier


Förderung

Ausschreibung

Projekte „Kindergarten/Schule – Tanzsportverein“

Der Hessische Tanzsportverband möchte Kooperationsmaßnahmen zwischen Kindergarten, Schule und Verein mit dem Ziel fördern, Kinder, Schülerinnen und Schüler für eine eigene kontinuierliche tanzsportliche Betätigung zu gewinnen.

Die folgende Ausschreibung regelt, unter Beachtung des jährlichen Höchstbetrages im Haushaltsplan, die Vergabe der Fördermittel durch den HTV. Eine Kooperationsmaßnahme kann nur einmal gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Verband hat das Recht, durch die Entsendung eines Beauftragten, die Maßnahmen jederzeit zu besuchen.

Förderungswürdige Kooperationsmaßnahmen „Kindergarten – Verein sind:


- Kontinuierliche, breitensportliche Vereinsangebote

- Einmalige Veranstaltungen und Maßnahmen

Voraussetzungen für die Förderung:


- Einreichung der von der Leiterin des Kindergartens und des Vereinsvorsitzenden unterzeichneten Antrages auf Förderung.

- Bestandteil des Antrages ist die Vereinbarung über die Maßnahmen zwischen dem jeweiligen Kindergarten und dem Verein.

- Die Maßnahme kann nur von einer qualifizierten Person geleitet werden (mit Trainer-, Übungs- und Jugendleiterlizenz, Sportassistent, Erzieher/in)

- Zuwendungsempfänger sind Tanzsportvereine und –Abteilungen, die ordentliche Mitglieder des HTV sind.

- Die Vereine müssen über eine Jugendordnung verfügen, die dem Antrag beizufügen ist.

Förderungswürdige Kooperationsmaßnahmen „Schule – Verein“ sind:


- Kontinuierliche, breitensportliche Vereinsangebote

- Einmalige Veranstaltungen und Maßnahmen (ggf. mit tänzerischen Schwerpunkten)

- Talentfördergruppen
Voraussetzungen für die Förderung:

- Die Antragsstellung für das 1. Schulhalbjahr (Sept.-Jan.) hat bis zum 30.04. und für das 2. Schulhalbjahr (Febr.-Aug.) bis zum 30.11. zu erfolgen

- ausgenommen für Erstanträge sind die jeweiligen Abschlußjahrgänge

- Einreichung des vom Schulleiter und Vereinsvorsitzenden unterzeichneten Antrages auf Förderung

- Bestandteil des Antrages ist die Vereinbarung über die Maßnahmen zwischen der jeweiligen Schule und dem Verein

- Die Maßnahme kann nur von einer qualifizierten Person geleitet werden (mit Trainer-, Übungsund Jugendleiterlizenz, Sportlehrer, Sportassistent)


- Bei Maßnahmen, die durch Lehrer/innen innerhalb ihrer Stundendeputate durchgeführt werden, dürfen die Zuwendungen nicht für deren Honorierung eingesetzt werden


- Zuwendungsempfänger sind Tanzsportvereine und –Abteilungen, die ordentliche Mitglieder des HTV sind

- Die Vereine müssen über eine Jugendordnung verfügen, die dem Antrag beizufügen ist Richtlinien der Kooperationsmaßnahmen:

1. Kontinuierliche, breitensportliche Vereinsangebote Bei kontinuierlichen Projektangeboten (mindestens 14-tägig) kann eine Maßnahme eines Vereins mit einem Kindergarten oder mit einer Schule gefördert werden. An der Maßnahme sollen mindestens 8 Kinder bzw. 12 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Eine Übungseinheit dauert 45 Minuten. Für die Maßnahme kann ein Zuschuß in Höhe bis zu 390,-- Euro gewährt werden.

2. Einmalige Veranstaltungen und Projekte Einmalige Veranstaltungen sind insbesondere - Kindergartenfeste - Spiel- und Sportfeste - Projekttage oder - Projektwochen - Informationsangebote Eine Projektbeschreibung und eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten sind dem Antrag beizufügen.

Je Kooperationsmaßnahme kann ein Zuschuß in Höhe bis zu 260,-- Euro gewährt werden.

3. Talentfördergruppen

- Talentfördergruppen sind Einrichtungen des Verbandes zur Talentfindung und –auswahl - Talentfördergruppen werden auf Initiative des Tanzsportvereines unter der Hoheit des Verbandes mit der Schule vereinbart

- Eine Gruppe muß mindestens 12 Sportler/Schüler/innen umfassen, die in der Mehrzahl dem Altersbereich unterhalb des D-Kaders angehören

- Eine namentliche Aufstellung der Sportler/innen mit Angaben der Geburtsdaten ist dem Antrag beizufügen

- Grundlegende Voraussetzungen für die Genehmigung des Antrages sind:

a) mindestens zweimaliges Training pro Woche

b) Betreuung durch lizenzierte Übungsleiter, Trainer, Sportlehrer, Sportassistent

- Nach Ablauf des jeweiligen Schulhalbjahres ist durch den Leiter der Talentfördergruppe eine Kurzeinschätzung der Ergebnisse an den Verband zu senden

- Die finanzielle Zuwendung an den Verein kann bis zu 625,-- Euro für das Schulhalbjahr betragen.

Die Mittel können für

1. die Honorierung von Übungsleitern, Trainer, Sportlehrer bzw. Sportassistenten

2. Trainingslehrgänge, Wettkampfteilnahmen verwendet werden.

4. Verwendungsnachweis

Der Verein erstellt den Verwendungsnachweis, der aus der zahlenmäßigen Abrechnung sowie den Belegen besteht und übersendet diesen dem Schatzmeister des Verbandes unter Einbeziehung des Bestätigungsvermerkes der Schule spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme. 5. Versicherungsschutz

Veranstaltungen „Kindergarten – Verein“ dürfen nur mit Zustimmung der Kindergartenleitung eingerichtet werden.

Veranstaltungen der Kooperationsgruppen „Schule – Verein“ (auch Wettkämpfe und Veranstaltungen im Rahmen des Projektes) sind schulische Veranstaltungen. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Schulleitung eingerichtet werden. Die Leiter der Maßnahmen haben die für den Sportunterricht geltenden Vorschriften, insbesondere die über die Aufsicht der Schüler, zu beachten. Sie unterstehen insoweit den Weisungen des Schulleiters.

Für Kinder und Erzieherinnen des Kindergartens, die an den Kooperationsmaßnahmen teilnehmen, besteht gesetzlicher Versicherungsschutz.

Für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte der Schule, die an den Kooperationsmaßnahmen teilnehmen, besteht wie bei allen schulischen Veranstaltungen, gesetzlicher Versicherungsschutz. Alle Mitglieder von Vereinen sind durch den Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Hessen versichert.

Frankfurt, den 01. September 2004

Karl-Peter Befort