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dem offiziellen Internet-Magazin des Hessischen Tanzsportverbandes

SERVICE

Beitrags- und Gebührenordnung

 

1. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder je Einzelmitglied ab vollendetem 14. Lebensjahr monatlich

€ 0,16

2.

Mindestbeitrag je Mitgliedsverein monatlich

€ 2,70

 

Die Rechnungsstellung durch den Hessischen Tanzsportverband erfolgt einmal jährlich aufgrund der vorliegenden Einzelmitgliedermeldung, die über den Deutschen Tanzsportverband bis zum 15. Januar eines jeden Jahres abzugeben ist. Liegt keine Einzelmitgliedermeldung vor, wird das jeweilige Mitglied analog der Verfahrensweise des Deutschen Tanzsportverbandes mit mindestens 20 % Aufschlag auf die Vorjahreszahlen geschätzt.

Die Beitragsrechnung ist innerhalb von vier Wochen nach Zugang zahlbar. In Fällen, in denen die fristgerechte Zahlung des Beitrages nicht erfolgt und das betreffende Mitglied gemahnt werden muß, werden

bei der 1. Mahnung € 5,-- und

bei der 2. Mahnung € 10,--

an Mahngebühren erhoben.

Außerdem gelten die nachstehenden Beiträge und Gebühren :

1. Persönliche Mitglieder ( Beitrag ) jährlich € 21,--
2. Fördernde Mitglieder ( Beitrag ) jährlich freiwillig
3. Ehrenmitglieder beitragsfrei
4. Schautanzantrag ( Gebühr je Antrag ) € 6,--

 

Frankfurt am Main, den 01. Januar 2004

- Das Präsidium -

 

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Zum Download Word-Dokument: Beitrag.doc


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