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Junioren- und Jugendkader
1.
Kader Der
Kader ist leistungsorientiert und beinhaltet die Sektionen Standard und
Latein Der
Kader dient zur Förderung erfolgreicher und talentierter Paare im
Junioren- und Jugendbereich
und der kind- und jugendgerechten Schulung des Gruppenverhaltens. Eine
intensive Mitarbeit der Paare bei den Schulungen ist Grundvoraussetzung
und schließt eine intensive Nacharbeit außerhalb der Maßnahmen ein.
Eine Aufarbeitung mit den Heimtrainern ist ohne umfassende Information
nicht möglich. Daher ist eine Protokollierung des Schulungsumfanges,
als auch des normalen Trainings notwendig und soll in Form einer
Kadermappe erfolgen, die von den Paaren geführt werden muß. Ebenso
sollen Leistungschecks und Ergebniskontrollen die Fortschritte der Paare
dokumentieren und Schwachpunkte aufzeigen. Der
Verband stellt die Trainer und Trainingsstätten, sowie das notwendige
Material und die Mittel zur Verfügung, um eine erfolgreiche Arbeit zu
gewährleisten. 2.
Paaranzahl und Zulassungskriterien 2.1
Der Kader umfaßt pro Sektion in der Regel 10 Paare.
2.2
Auswahlgremium Die
Nominierung erfolgt durch ein Auswahlgremium bestehend aus: -
dem Landesjugendwart -
der Landesjugendwartin -
dem/der Sportwart/-in -
dem/der Landeslehrwart/-in -
dem/der Kadertrainer/-in 2.3
Nominierung Die
Nominierung erfolgt durch das Auswahlgremium (2.2). Paare können
nominiert werden: ·
bei vorliegen
folgender Auswahlvoraussetzungen: o
Endrundenteilnahme
der Landesmeisterschaften Jugend A o
Platz 1-3 der
Landesmeisterschaft Junioren II B o
Platz 1-2 der
Landesmeisterschaft Junioren I B ·
Berücksichtigt
werden und Bedingung sind erfolgreiche: o
Platzierungen in
offenen Turnieren o
Platzierungen bei
Deutschen Meisterschaften/Deutschlandpokalen o
ggf.
Platzierungen bei Ranglisten o
ggf.
Platzierungen bei internationalen Turnieren/Meisterschaften ·
Das
Auswahlgremium kann hessische Gastpaare
einladen 3.
Zugehörigkeit 3.1
Die Zugehörigkeit beträgt in der Regel 1 Jahr und endet
vorzeitig bei Ausscheiden aus dem Jugendbereich 3.2
Die Berufung erfolgt für 3.2.1
Latein:
im April eines Jahres 3.2.2
Standard: im
November eines Jahres
3.3
Die Aufnahme/Berufung ist dem Paar schriftlich mitzuteilen 4.
Verlassen des Kaders 4.1
Die Paare verlassen den Kader bzw. können ausgeschlossen werden: 4.1.1
Verzichtserklärung des Paares 4.1.2
Ausscheiden aus dem Jugendbereich 4.1.3
Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (2.3) 4.1.4
Nichterfüllung der Kadertrainingsziele (5) 4.1.5
Nichtteilnahme an Pflichtturnieren (5.5) 4.1.6
wiederholte Nichtteilnahme am Kader 4.1.7
unentschuldigtes Fehlen beim Kader 4.1.8
unsportliches oder verbandsschädigendes Verhalten 4.1.9
Paartrennung 4.1.10
Verstoß gegen die Verhaltensregeln, insbesondere bei
Kaderschulungen 4.1.11
Verstoß gegen 6.5 4.2
Bei Paartrennung erfolgt keine automatische Aufnahme der/des
neuen Paare(s) in den Kader, es müssen die Voraussetzungen nach 2.3 erfüllt
sein 4.3
Bei Nichtteilnahme an den Kaderschulungen sind der/die
Lehrwart/-in und der/die Landesjugendwart/-in schriftlich über die Gründe
zu informieren 4.4
Frei werdende Plätze können ggf. durch Gastpaare besetzt werden 5
Kaderziele 5.1
Trainingsziele der Schulungen: 5.1.1
Verbesserung der tänzerischen Leistungen 5.1.2
Steigerung im Leistungsbereich 5.1.3
Konditionelle und mentale Fitness 5.1.4
Leistungs- und erfolgsgerechte Einstellung zu Turnieren 5.1.5
Kenntnisse der relevanten Ordnungen im DTV und DSB 5.1.6
Sozialverhalten und Selbständigkeit fördern 5.2
Kontrolle Die
Kaderziele werden durch Kontrollen überprüft: 5.2.1
der Kadermappe (5.3) 5.2.2
der Startbücher 5.2.3
Turnierergebnisse 5.2.4
regelmäßige Leistungschecks 5.2.5
regelmäßige sportmedizinische Untersuchungen 5.3
Führung einer Kadermappe: Jedes
Kaderpaar führt eine Kadermappe, die, ebenso wie die Startbücher, zu
jeder Schulung
mitzubringen ist. Sie dient der Ergebnismitteilung von Turnieren und zur
chronologischen Aufzeichnung des Trainings sowohl bei den
Kaderschulungen, als auch bei Training im Verein und beim Heimtrainer
und ist auch dem Heimtrainer mindestens nach jeder Schulung vorzulegen.
Inhalt: 5.3.1
Kadertrainingsprotokoll 5.3.2
allg. Trainingsprotokoll außerhalb des Kaders 5.3.3
Turnierrückmeldebogen 5.3.4
Die Kadermappe ist durch den/die Heimtrainer(n) nach jeder
Kaderschulung abzuzeichnen. 5.4
Planung eines Sportjahres Grundlagenplanung
eines auf jedes Paar abgestimmten Turnierkalender mit den Trainingsphasen,
Sporthöhepunkten, Ruhepausen, ... 5.5
Teilnahme an Pflichtturnieren Es
wird eine Teilnahme an folgenden Pflichtturnieren erwartet: 5.5.1
Landesmeisterschaften 5.5.2
Deutsche Meisterschaften bzw. Deutschlandpokalen (Junioren I+II,
Jugend) 5.5.3
Hessen tanzt 5.5.4
Nordhessische Tanztage (soweit entsprechende Turniere angeboten
werden) 5.5.5
16 Plus Pokal (Einzelturniere) 5.5.6
eine von der HTSJ vorgegebene Turnierveranstaltung, ggf. mit
gemeinsamer Reise (Rangliste bei Junioren II, und Jugend; in der Regel
Ostermarathon, Summer Dance, Baltic Open) 5.5.7
mindestens eine weitere Rangliste (bei Junioren II, Jugend) 5.5.8
mindestens 1 internationales Turnier im Ausland oder GOC 6
Sonstiges 6.1
Die Schulungstermine (in der Regel 2 Wochenenden Freitag Abend
bis Sonntag Mittag) werden rechtzeitig bekannt gegeben. Es
können weitere Kadertermine (speziell Tageskaderlehrgänge hinzukommen) 6.2
Die Kaderpaare haben sich rechtzeitig vor Schulungsbeginn
einzufinden 6.3
Eine vorzeitige Abreise kann nur nach vorheriger Anfrage erlaubt
werden 6.4
Für alle Kaderpaare wird ein einheitlicher Trainingsanzug zur
Verfügung gestellt (mit Eigenbeteiligung der Paare), der auf den unter
5.5 genannten Turnieren getragen werden soll. Ausnahmen
(nur, wenn Paare mit Bundeskaderjacken ausgestattet sind): -
DM / DP -
Ranglisten -
internationale Turniere -
GOC 6.5
Kaderteilnahmen haben Priorität vor offenen oder
Einladungs-Turnieren, sowie Schautänzen. Ausnahmen (sind mit dem/der
Landesjugendwart(-in) abzustimmen) -
Verbandseinladungen DTV/HTV -
Internationale Turniere -
Veranstaltungen im Verbandsinteresse 6.6
Die Kaderrichtlinien, sowie Turnierrückmeldebögen und Vorlagen
für Trainingsprotokolle werden den Paaren mit der Nominierung
zugestellt. 7
Schlußbestimmungen 7.1
Bei unterschiedlichen Auslegung der Kaderrichtlinien entscheidet
der Jugendausschuß 7.2
Die Richtlinien treten zum 01.03.2002 in Kraft. Das Präsidium des Hessischen
Tanzsportverbandes
Der
Jugendausschuß des Hessischen Tanzsportverbandes
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Zum Download Word-Dokument:
Kader_rl.doc
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