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dem offiziellen Internet-Magazin des Hessischen Tanzsportverbandes

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Junioren- und Jugendkader 

1.   Kader

Der Kader ist leistungsorientiert und beinhaltet die Sektionen Standard und Latein

Der Kader dient zur Förderung erfolgreicher und talentierter Paare im Junioren- und

Jugendbereich und der kind- und jugendgerechten Schulung des Gruppenverhaltens.

Eine intensive Mitarbeit der Paare bei den Schulungen ist Grundvoraussetzung und schließt eine intensive Nacharbeit außerhalb der Maßnahmen ein. Eine Aufarbeitung mit den Heimtrainern ist ohne umfassende Information nicht möglich. Daher ist eine Protokollierung des Schulungsumfanges, als auch des normalen Trainings notwendig und soll in Form einer Kadermappe erfolgen, die von den Paaren geführt werden muß.

Ebenso sollen Leistungschecks und Ergebniskontrollen die Fortschritte der Paare dokumentieren und Schwachpunkte aufzeigen.

Der Verband stellt die Trainer und Trainingsstätten, sowie das notwendige Material und die Mittel zur Verfügung, um eine erfolgreiche Arbeit zu gewährleisten.

 2.  Paaranzahl und Zulassungskriterien

2.1 Der Kader umfaßt pro Sektion in der Regel 10 Paare.

      2.2 Auswahlgremium

Die Nominierung erfolgt durch ein Auswahlgremium bestehend aus:

- dem Landesjugendwart

- der Landesjugendwartin

- dem/der Sportwart/-in

- dem/der Landeslehrwart/-in

- dem/der Kadertrainer/-in 

2.3 Nominierung

Die Nominierung erfolgt durch das Auswahlgremium (2.2). Paare können nominiert werden:

·        bei vorliegen folgender Auswahlvoraussetzungen:

o       Endrundenteilnahme der Landesmeisterschaften Jugend A

o       Platz 1-3 der Landesmeisterschaft Junioren II B

o       Platz 1-2 der Landesmeisterschaft Junioren I B

·        Berücksichtigt werden und Bedingung sind erfolgreiche:

o       Platzierungen in offenen Turnieren

o       Platzierungen bei Deutschen Meisterschaften/Deutschlandpokalen

o       ggf. Platzierungen bei Ranglisten

o       ggf. Platzierungen bei internationalen Turnieren/Meisterschaften

·        Das Auswahlgremium kann hessische Gastpaare einladen 

3.    Zugehörigkeit

3.1 Die Zugehörigkeit beträgt in der Regel 1 Jahr und endet vorzeitig bei Ausscheiden aus dem Jugendbereich

3.2 Die Berufung erfolgt für

3.2.1      Latein:      im April eines Jahres

3.2.2      Standard:  im November eines Jahres          

3.3 Die Aufnahme/Berufung ist dem Paar schriftlich mitzuteilen
 

4.   Verlassen des Kaders

4.1 Die Paare verlassen den Kader bzw. können ausgeschlossen werden:

4.1.1      Verzichtserklärung des Paares

4.1.2      Ausscheiden aus dem Jugendbereich

4.1.3      Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (2.3)

4.1.4      Nichterfüllung der Kadertrainingsziele (5)

4.1.5      Nichtteilnahme an Pflichtturnieren (5.5)

4.1.6      wiederholte Nichtteilnahme am Kader

4.1.7      unentschuldigtes Fehlen beim Kader

4.1.8      unsportliches oder verbandsschädigendes Verhalten

4.1.9      Paartrennung

4.1.10  Verstoß gegen die Verhaltensregeln, insbesondere bei Kaderschulungen

4.1.11  Verstoß gegen 6.5
 

4.2 Bei Paartrennung erfolgt keine automatische Aufnahme der/des neuen Paare(s) in den Kader, es müssen die Voraussetzungen nach 2.3 erfüllt sein
 

4.3 Bei Nichtteilnahme an den Kaderschulungen sind der/die Lehrwart/-in und der/die Landesjugendwart/-in schriftlich über die Gründe zu informieren
 

4.4 Frei werdende Plätze können ggf. durch Gastpaare besetzt werden
 

5    Kaderziele

5.1 Trainingsziele der Schulungen:

5.1.1      Verbesserung der tänzerischen Leistungen

5.1.2      Steigerung im Leistungsbereich

5.1.3      Konditionelle und mentale Fitness

5.1.4      Leistungs- und erfolgsgerechte Einstellung zu Turnieren

5.1.5      Kenntnisse der relevanten Ordnungen im DTV und DSB

5.1.6      Sozialverhalten und Selbständigkeit fördern
 

5.2 Kontrolle

Die Kaderziele werden durch Kontrollen überprüft:

5.2.1      der Kadermappe (5.3)

5.2.2      der Startbücher

5.2.3      Turnierergebnisse

5.2.4      regelmäßige Leistungschecks

5.2.5      regelmäßige sportmedizinische Untersuchungen
 

5.3 Führung einer Kadermappe:

Jedes Kaderpaar führt eine Kadermappe, die, ebenso wie die Startbücher, zu jeder

Schulung mitzubringen ist. Sie dient der Ergebnismitteilung von Turnieren und zur chronologischen Aufzeichnung des Trainings sowohl bei den Kaderschulungen, als auch bei Training im Verein und beim Heimtrainer und ist auch dem Heimtrainer mindestens nach jeder Schulung vorzulegen.  Inhalt:

5.3.1      Kadertrainingsprotokoll

5.3.2      allg. Trainingsprotokoll außerhalb des Kaders

5.3.3      Turnierrückmeldebogen

5.3.4      Die Kadermappe ist durch den/die Heimtrainer(n) nach jeder Kaderschulung abzuzeichnen.
 

5.4 Planung eines Sportjahres

Grundlagenplanung eines auf jedes Paar abgestimmten Turnierkalender mit den

Trainingsphasen, Sporthöhepunkten, Ruhepausen, ...
 

5.5 Teilnahme an Pflichtturnieren

Es wird eine Teilnahme an folgenden Pflichtturnieren erwartet:

5.5.1      Landesmeisterschaften

5.5.2      Deutsche Meisterschaften bzw. Deutschlandpokalen (Junioren I+II, Jugend)

5.5.3      Hessen tanzt

5.5.4      Nordhessische Tanztage (soweit entsprechende Turniere angeboten werden)

5.5.5      16 Plus Pokal (Einzelturniere)

5.5.6      eine von der HTSJ vorgegebene Turnierveranstaltung, ggf. mit gemeinsamer Reise (Rangliste bei Junioren II, und Jugend; in der Regel Ostermarathon, Summer Dance, Baltic Open)

5.5.7      mindestens eine weitere Rangliste (bei Junioren II, Jugend)

5.5.8      mindestens 1 internationales Turnier im Ausland oder GOC
 

6    Sonstiges

6.1 Die Schulungstermine (in der Regel 2 Wochenenden Freitag Abend bis Sonntag Mittag) werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Es können weitere Kadertermine (speziell Tageskaderlehrgänge hinzukommen)
 

6.2 Die Kaderpaare haben sich rechtzeitig vor Schulungsbeginn einzufinden
 

6.3 Eine vorzeitige Abreise kann nur nach vorheriger Anfrage erlaubt werden
 

6.4 Für alle Kaderpaare wird ein einheitlicher Trainingsanzug zur Verfügung gestellt (mit Eigenbeteiligung der Paare), der auf den unter 5.5 genannten Turnieren getragen werden soll.

Ausnahmen (nur, wenn Paare mit Bundeskaderjacken ausgestattet sind):

-         DM / DP

-         Ranglisten

-         internationale Turniere

-         GOC
 

6.5 Kaderteilnahmen haben Priorität vor offenen oder Einladungs-Turnieren, sowie Schautänzen. Ausnahmen (sind mit dem/der Landesjugendwart(-in) abzustimmen)

-         Verbandseinladungen DTV/HTV

-         Internationale Turniere

-         Veranstaltungen im Verbandsinteresse
 

6.6 Die Kaderrichtlinien, sowie Turnierrückmeldebögen und Vorlagen für Trainingsprotokolle werden den Paaren mit der Nominierung zugestellt.
 

7    Schlußbestimmungen

7.1 Bei unterschiedlichen Auslegung der Kaderrichtlinien entscheidet der Jugendausschuß

7.2 Die Richtlinien treten zum 01.03.2002 in Kraft.
 

Das Präsidium des Hessischen Tanzsportverbandes

Der Jugendausschuß des Hessischen Tanzsportverbandes

 

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Zum Download Word-Dokument: Kader_rl.doc


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