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Startgebühren im Bereich des Hessischen Tanzsportverbandes (HTV) Die Neufassung des Abschnittes C.12 der Turnier- und Sportordnung des DTV macht eine Überarbeitung der ab 1. Januar 2002 geltenden Regelung für Startgebühren im Bereich des HTV notwendig. Die Erhebung von Startgebühren ist danach bei offenen Turnieren, Ranglistenturnieren, Landesmeisterschaften, die nicht als Voraussetzung für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften oder Deutschland-Pokalen dienen, für die Turniere der Haupt- und Seniorengruppen möglich.: Das HTV-Präsidium hat ergänzend folgendes beschlossen :
Vorstehende Regelung tritt mit Ihrer Veröffentlichung im Gebietsteil SWEP des Tanzspiegels in Kraft. Frankfurt am Main, den 18. April 2001
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