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dem offiziellen Internet-Magazin des Hessischen Tanzsportverbandes

SERVICE

 

Der

 

HESSISCHE TANZSPORTVERBAND  - HTV -

 

gibt sich nachstehende

 

VERLEIHUNGSORDNUNG

   

 

A.   Ehrungen und Auszeichnungen

 

      1.  Ehrungen zum Ehrenmitglied oder Ehrenpräsidenten

             

 Sie werden vom Präsidenten nach Abstimmung mit dem Präsidium der Mit-  

 gliederversammlung des HTV vorgeschlagen und bedürfen deren Zustim-  

 mung.

 

 Der Ehrenpräsident hat beratende Stimme im Präsidium.

 

      2.  Auszeichnungen

        

          Der Hessische Tanzsportverband verleiht folgende Auszeichnungen:

 

               a) Ehrennadel in Gold

               b) Ehrennadel in Silber

               c) Verdienstnadel in Silber

               d) Verdienstnadel in Bronze

 

3.   Die Ehrennadel in Gold wird durch das Präsidium verliehen für hervorragende und außerordentliche Verdienste um den Verband bzw. um den Tanzsport.

 

Die Ehrennadel in Silber wird durch den Verleihungsausschuss verliehen für hervorragende Verdienste um den Verband bzw.   um den Tanzsport.

 

Die Verdienstnadel in Silber wird durch den Verleihungsausschuss verliehen für langjährige besonders verdienstvolle Tätigkeit    im HTV oder seinen Gliederungen.

         

Die Verdienstnadel in Bronze wird durch den Verleihungsausschuss verliehen für langjährige verdienstvolle Tätigkeit im HTV     oder seinen Gliederungen.

         

Das Präsidium kann durch Beschluss Ehrungen und Auszeichnungen wieder aberkennen, wenn der Geehrte aus dem HTV oder einer seiner Gliederungen ausgeschlossen wird.

B. Verleihungsausschuss (VA)

 

   1.  Der VA regelt die Zuerkennung von Ehrungen auf Verbandsebene und ausserverbandliche Ehrungen (DTV, LSBH, DSB uä.) soweit sie nicht der Mitgliederversammlung oder anderen Gremien vorbehalten sind.

              

           2.  Der VA setzt sich zusammen aus:
                a) dem Vizepräsidenten, gleichzeitig Vorsitzender des VA

                b) dem Sportwart

                c) dem Schriftführer

 

            3.  Bei Abstimmungen im VA ist eine Stimmenthaltung nicht möglich.

 

            4.  Über die Sitzungen des VA sind Protokolle anzufertigen, die dem Präsidium zur Kenntnis zu geben sind.

 

            5.  Vorschlagsberechtigt für Ehrungen sind:

                a) der Präsident (bei Ehrenmitglied oder Ehrenpräsident)

                b) das Präsidium und alle Mitglieder des HTV

                (bei allen Auszeichnungen)

             

C.  Durchführung der Ehrungen und Auszeichnungen:

 

           1.  Die Durchführung der Ehrungen und Auszeichnungen obliegt dem Präsidenten oder dessen Beauftragten.

                      

            2.  Die Ehrungen sind mit der Übergabe einer Urkunde verbunden.

                                      

            3.  Die Auszeichnungen sind mit der Übergabe einer Urkunde und einer Anstecknadel verbunden.

 

 

Fortschreibung der Beschlüsse vom

10.12.74 in Frankfurt

08.03.75 in Bad Harzburg

17.11.81 in Frankfurt

01.06.89 in Frankfurt

 

Frankfurt am Main, 21. September 1999

 

 

         Karl-Peter Befort                                                        Wolfgang Thiel

              Präsident                                                             Vorsitzender des VA

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