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dem offiziellen Internet-Magazin des Hessischen Tanzsportverbandes

Ausschreibung der Landesmeisterschaften 2005

Das Präsidium des Hessischen Tanzsportverbandes schreibt hiermit
die Landesmeisterschaften für das Jahr 2005 wie folgt aus:

23.01.2005

SEN I D+C Standard

HGR D+C Standard

13.02.2005 +

Kinder I+II D+C Latein

JUN I D+C+B Latein
JUN II D+C+B Latein

19.02.2005 +

HGR B+A+S Latein

20.02.2005 +

Jugend D+C+B+A Latein

12.03.2005

HGR II D+C+B Standard

13.03.2005 + SEN II D+C Standard
SEN  I B+A Standard
SEN II S Standard

03.04.2005 +

HGR B+A Standard

SEN S Latein
05.06.2005 +

SEN  D+C Latein **

HGR D+C Latein
17.09.2005 + SEN I S Standard
HGR S Standard
18.09.2005 + Kinder I+II D+C Standard **
JUN I D+C+B Standard **
JUN II D+C+B Standard **
Jugend D+C+B+A Standard **
25.09.2005 + SEN III D**+C+B+A+S Standard
16.10.2005 + HGR II A+S Standard 
23.10.2005 + HGR II D+C+B+A+S Latein
13.11.2005 SEN II B+A Standard

Die mit ** gekennzeichneten Turnierklassen werden als offene Landesmeisterschaft ausgeschrieben.

Die Bewerbungen sind  bis zum 28.02.2004 zweifach an die Geschäftsstelle des HTV zu richten.

Folgende Kriterien sind zu beachten:

  • Genauer Austragungsort mit Straßenangabe und Ortsteil. Eine erreichbare Telefonnummer am Veranstaltungstag ist unbedingt erforderlich !
  • Größe und Belag der Tanzfläche - Gebäudebezeichnung (Bürgerhaus, Kulturhalle, Sporthalle oder ähnlich).
  • Angabe, ob Sport- oder Ballveranstaltung.
  • Werden Eintrittsgelder zu den reinen Sportveranstaltungen erhoben und ggf. in welcher Höhe ?
  • Der Beginn jeder Startklasse ist anzugeben. eine zeitliche Unterbrechung innerhalb einer Startklasse ist zu vermeiden bzw. mit dem Präsidium abzustimmen.
  • Bei Ballveranstaltungen hat der Ausrichter dafür Sorge zu tragen, dass alternativ turniergerechte CD-Musik möglich ist.
  • Für das vorgesehene Rahmenprogramm ist das Einverständnis des HTV-Präsidiums spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung einzuholen.
  • Nach erfolgtem Zuschlag ist die Landesmeisterschaft vom ausrichtenden Verein unverzüglich beim DTV über den HTV-Sportwart anzumelden.
Turnierleitung: Turnierleiter und Beisitzer und bis zu zwei Protokoller werden vom HTV bestimmt.
Wertungsgericht:  Die zum Einsatz kommenden Wertungsrichter werden vom HTV bestimmt. Landesmeisterschaften (*), die eine Qualifikation zu einer Deutschen Meisterschaft oder einem Deutschland Pokal darstellen werden 5 außerhessiche Wertungsrichter eingesetzt. Bei allen anderen Meisterschaften werden gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2002, 7 hessische Wertungsrichter eingesetzt.
Vergütungen:   

Mindestvergütung für alle Turnierleitungen und Wertungsgericht mit (*):

Fahrvergütung Bahnfahrt 1. Klasse (Heimatport-Turnierort-Heimatort)  oder 0,27 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
Vergütungspauschale 26,-- € (pro Person). Bei einer Turnierdauer von mehr als sechs Stunden sowie Abendveranstaltungen zusätzlich ein Essen und Getränkebon nach Wahl des Ausrichters oder ein Betrag von  16,-- €.
Liegt der Heimatort des Wertungsrichters über 200 km vom Turnierort entfernt oder wird die Meisterschaft ganz oder teilweise im Rahmen einer Abendveranstaltung ausgerichtet, so ist eine Übernachtung mit Frühstück für den Wertungsrichter und ggf. eine Begleitung anzubieten.

 

Für Meisterschaften mit nur hessischen Wertungsrichtern gilt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2003 die Pauschalvergütung von "Hessen tanzt".
bis    50 KM = 16,-- €

über  50 KM = 32,-- €

Der Ausrichter einer Landesmeisterschaft muss dafür Sorge tragen, dass ein Rettungsdienst zur Verfügung steht und ein Notarzt schnell zu erreichen ist.

Startgebühren dürfen bei Landesmeisterschaften nicht erhoben werden.

Die durch den Einsatz der vom HTV bestimmten Mitglieder der Turnierleitung und des Wertungsgerichtes sowie des Rettungsdienstes im Rahmen der vorgenannten Vergütungsrichtlinien entstehenden Kosten werden vom HTV bezuschusst:

  • Wird kein Entgeld erhoben, beträgt der Zuschuss 50%

  • Wird ein Eintritt bis insgesamt 6,-- € / Besucher erhoben, beträgt der Zuschuss 33 1/3 %.

  • Wird ein Eintritt von insgesamt mehr als 6,-- € / Besucher erhoben, entfällt eine   Bezuschussung.

  • Mehrere Meisterschaften gelten als eine Veranstaltung.

Besteht ein Anspruch des Ausrichters auf Bezuschussung, sind die Abrechnungs- unterlagen von diesem spätestens innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der Veranstaltung über die Geschäftsstelle oder direkt beim Schatzmeister einzureichen. Bei Überschreitung der Frist erfolgt keine Bezuschussung mehr !

Die vom HTV benötigten Eintrittskarten zu den Meisterschaften sind diesem zur Verfügung  zu stellen.

Es gelten die Bestimmungen der Werbe- und Fernsehordnung des DTV bzw. des HTV.

Frankfurt am Main, den 17. November 2003

Hessischer Tanzsportverband e.V.

gez. Karl-Peter Befort                                 gez. Prof. Dr. Willy Hilgenberg
Präsident                                                   Landessportwart